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1299. Februar 15. Neisse.

XV kal. Marcii.

Bischof Joh. von Breslau gestattet im Hinblick darauf, dass Viele an den von ihnen in Neisse feilgebotenen Tüchern durch Brand Schaden erlitten haben, seinen Bürgern von Neisse mitten auf dem Markte 24 untere Kammern zum Gewandausschnitt auf ihre Kosten von Stein aufzurichten zu demselben Rechte und für denselben Zins, wie die Bürger von Schweidnitz solche Kammern haben, unter Vorbehalt des sechsten Theiles für den Vogt Joh. v. Neisse und dessen Erben racione locacionis. Die oberen Kammern aber zum Niederlegen der Tuche und die Kammern der Reichkrämer behält der Bischof sich selbst vor und seinen Nachfolgern, so jedoch, dass je die sechste Kammer der Vogt auf seine Kosten zu bauen hat, wogegen derselbe auch je die sechste Kammer sowohl von den Tuchkammern, wie von denen der Reichkrämer sammt Zins und allem Ertrage besitzen soll.

Z.: die Herren Cosmian Pfarrer und bischöfl. Prokur. v. Ottmachau, Jak. v. Patschkau Domherr v. Lebus, Joh. Canon. v. Oppeln, Steph. Pfarrer v. Neisse, Ritter Dietrich Bruder des Bischofs, die bischöfl. Kapläne und Notare Paul und Michael, Frizco bischöfl. Landvogt, Preporca bischöfl. Richter v. Ottmachau.


Aus dem Orig. in Neisse mit dem S. des Bisch. bei Kastner Diplom. Nissensia S. 20.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.